Adresse:
A - 1030 Wien, Obere Viaduktgasse 26
Typ:
Kauf
Fläche:
Objektnr.:
13806539
Preis:
Ihr Ansprechpartner

Christina Radel

(01) 313 09-48

radel@resag-makler.com

Alt Wiener Vorsorge Wohnungen!


Typ Vermietete Wohnung
ALT-WIENER VORSORGEWOHNUNG!

Das Investment in eine Alt- Wiener Vorsorgewohnung ist eine attraktive wertbeständige Geldanlage mit geringem Risiko und hohem Wertsteigerungspotential.

Wien 3. Obere Viaduktgasse 26, 3. Stock

Hauptmietzins: Euro 0,72 - 0,78/m²

Facts:

Alle Wohnungen sind derzeit noch zu gesetzlich beschränkten Mietzinsen unbefristet vermietet.
Zum heutigen Zeitpunkt ist keine Eigennutzung dieser Wohnungen möglich. Der jetzige Mieter hat einen aufrechten Vertrag und kann nicht gekündigt werden!
(Besichtigungen können aus Rücksicht auf die derzeitigen Mieter und auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers, NICHT vorgenommen werden)

Investieren in eine Alt-Wiener Vorsorgewohnung:

- Ihr Wohnungseigentum ist im Grundbuch eingetragen
- Ausnahme der Liebhabereiverordnung (LRL 1997, Punkte 12.3. und 12.4. bzw. 16.2.)
(zur Erreichung des erforderlichen Totalüberschusses wird vom Finanzamt ein fiktiver, marktüblicher Mietzins herangezogen)

Voraussetzungen um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können:
- Eigenmitteleinsatz ab ca. 30%
- Ihre Steuerprogression beträgt 50%
- Behaltefrist 10 Jahre

Was passiert, wenn die Wohnung bestandsfrei wird?
· Nach Erreichen des erforderlichen Totalüberschusses nach 10 Jahren können Sie entweder zur Eigennutzung übernehmen oder mit einer Wertsteigerung veräußern.
· Bei Bestandsfreiwerdung und Wiedervermietung oder Eintritt durch einen Berechtigten in den bestehenden Mietvertrag erfolgt eine Anpassung des Mietzinses und somit ein erheblicher Mehrertrag.
- bei Verkauf nach 10jähriger Spekulationsfrist ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei

(Instandhaltung/Haus: Mittelfristig keine hohen Instandhaltungs- bzw. Reparaturauf-wendungen zu erwarten)

Gerne schicke ich Ihnen alle weiteren Unterlagen, wie Mietvertrag, WEG Vertrag, Energieausweis, Meldeauskunft, Plan usw.

Einrichtungsvorschlag ist nicht Vertragsgrundlage, Einrichtungsgegenstände zeigen nur die mögliche Situierung der Möblierung. Die in den Plänen vorhandenen Abmessungen sind nicht für die Bestellung von Einbaumöbeln verwendbar - Naturmaße erforderlich.